Führerscheinklasse

B | PKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

Theorie: 12x Unterrichte Grundstoff, 2x Unterrichte Zusatzstoff Klasse B

 

Praxis: Sonderfahrten 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten

 

 

Unterkategorien:

 

B Schaltung: Ausbildung und Prüfung auf Schaltgetriebe.

→ es darf mit dem Führerschein Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

 

B Automatik: Ausbildung und Prüfung auf Automatik

→ es darf dann mit dem Führerschein nur Automatikgetriebe gefahren werden.

 

B 197: Ausbildung und Prüfung auf Automatikgetriebe mit 10 Unterrichtsstunden auf Schaltgetriebe.

→ es darf mit dem Führerschein Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

 

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