Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 6x Grundstoff; 6x Zusatzunterricht
• Praxis: 3x Überlandfahrt, 1x Autobahnfahrt, 1x Nachtfahrt
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Ab 21 Jahren, ab 18 bei beruflicher Ausbildung oder ehrenamtlicher Tätigkeit
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 6x Grundstoff 10x Zusatzunterricht
• Praxis: 5x Überlandfahrt, 2x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Ab 21 Jahren, ab 18 bei beruflicher Ausbildung oder ehrenamtlicher Tätigkeit
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 6x Grundstoff, 4x Zusatzunterricht
• Praxis: 5 Überlandfahrt, 2 Autobahnfahrt. 3 Nachtfahrt
wenn zeitgleich mit Klasse C: 5 Überlandfahrt, 2 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt
Solo: 3 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt