Führerscheinklasse

A1

Der 125er

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

 

Ab 16 Jahren

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

• Theorie: 12x Grundunterricht, 4x Zusatzunterricht A1

 

• Praxis: 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten

 

Führerschein A Motorrad


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B196

Der 125er mit Vorbesitz Klasse B seit mind. 5 Jahren, ab 25 Jahren, keine Prüfung

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

• Theorie: 4x 90 min.

 

• Praxis: 5x 90 min.


A2

Gedrosseltes Motorrad

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die Serienmäßig nicht mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung hergestellt wurden.

 

Ab 18 Jahren

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

• Theorie: 12x Grundunterricht, 4x Zusatzunterricht A2

 

• Praxis: 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten

 

Bei Vorbesitz A1 keine Pflichtausbildung

 

Bei Vorbesitz Klasse B nur 6 Theoriestunden Grundstoff

 


A

Großer Motorradschein (offen)

Alle Krafträder. Keine Leistungsbeschränkung.

Ab 24 Jahren

Bei Vorbesitz A2 ab 20 Jahren

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

• Theorie: 12x Grundunterricht, 4x Zusatzunterricht A2

 

• Praxis: 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten

 

Bei Vorbesitz A2 keine Pflichtausbildung

 

Bei Vorbesitz Klasse B nur 6 Theoriestunden Grundstoff


AM

Der Rollerschein

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse⁵ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

 

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

 

Ab 15 Jahren

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

• Theorie: 12x Grundunterricht, 2x Zusatzunterricht AM

 

• Praxis: keine Sonderfahrten vorgeschrieben

 


Mofa

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von max. 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.

 

Ab 15 Jahren

 

• Theorie: 6x Unterricht

 

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