Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Ab 16 Jahren
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 12x Grundunterricht, 4x Zusatzunterricht A1
• Praxis: 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten
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Wir möchten für unsere Motorrad-Fahrschüler die maximale Sicherheit auf der Straße! Durch gekonnte Schräglage können sich manch plötzliche Verkehrssituationen retten. Wir gehen darauf ein und machen das in der Fahrausbildung zum Thema. Mit dem kurvX - können deine Werte ausgelesen und somit verbessert werden!
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 4x 90 min.
• Praxis: 5x 90 min.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die Serienmäßig nicht mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung hergestellt wurden.
Ab 18 Jahren
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 12x Grundunterricht, 4x Zusatzunterricht A2
• Praxis: 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten
Bei Vorbesitz A1 keine Pflichtausbildung
Bei Vorbesitz Klasse B nur 6 Theoriestunden Grundstoff
Alle Krafträder. Keine Leistungsbeschränkung.
Ab 24 Jahren
Bei Vorbesitz A2 ab 20 Jahren
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 12x Grundunterricht, 4x Zusatzunterricht A2
• Praxis: 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrten
Bei Vorbesitz A2 keine Pflichtausbildung
Bei Vorbesitz Klasse B nur 6 Theoriestunden Grundstoff
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse⁵ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Ab 15 Jahren
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 12x Grundunterricht, 2x Zusatzunterricht AM
• Praxis: keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von max. 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
Ab 15 Jahren
• Theorie: 6x Unterricht