Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Ab 16 Jahren
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 12x Grundstoff, 2x Zusatzstoff
• Praxis: keine Vorgeschrieben
Zugmaschinen bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Ab 16 Jahren
Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:
• Theorie: 12x Grundstoff, 6x Zusatzstoff
• Praxis: keine Vorgeschrieben jedoch praktische Prüfung