Laut BkrFQV ist seit dem 10.09.2009 jeder LKW-Fahrer, der im gewerblichen Gütertransport tätig ist zur Weiterbildung verpflichtet.
Alle 5 Jahre müssen somit 35 Stunden Weiterbildung absolviert werden.
Diese gliedert sich in 5 Module á 7 Stunden.
Die Inhalte: