Führerscheinklasse

C1

Kleiner LKW bis 7.500kg

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

• Theorie: 6x Grundstoff; 6x Zusatzunterricht

• Praxis: 3x Überlandfahrt, 1x Autobahnfahrt, 1x Nachtfahrt

Führerscheinklasse C LKW


C

Großer LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Ab 21 Jahren, ab 18 bei beruflicher Ausbildung oder ehrenamtlicher Tätigkeit

 

Unterrichte und vorgeschriebene Sonderfahrten:

• Theorie: 6x Grundstoff 10x Zusatzunterricht

• Praxis: 5x Überlandfahrt, 2x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt

 

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